EEffG: Teilbarkeit von Maßnahmen

Maßnahmen größer 1 MWh können aufgeteilt werden:

  • Auf mehrere Energielieferanten
  • Über mehrere Jahre – dann Banking notwendig

Empfehlung der WKÖ: Wir empfehlen, eine große Maßnahme in möglichst kleine Teile aufzuteilen, um in weiterer Folge möglichst flexibel bei der Aufteilung zu bleiben. Es wird nämlich die Auffassung vertreten, dass die Maßnahme nur einmal geteilt und die Stückelung im Nachhinein nicht mehr geändert werden kann.

(Quelle WKÖ)