Stmk (2015): PV Förderung

Infos zur Förderaktion (bis 31. Dezember 2015)

 

Direktförderungen von Photovoltaikanlagen erfolgen in einem 2-stufigen Verfahren und nur im Ausmaß ihrer anteilsmäßigen Zurechenbarkeit zu Wohnnutzflächen oder zu Flächen von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen sowie öffentlichen Sportanlagen.

Fördervoraussetzungen:

  • Lieferungen und Leistungen für die zu fördernde Anlage wurden noch nicht getätigt (Antragsstellung vor der Errichtung)

  • Verwendung von ausschließlich neuen (nicht gebrauchten) Komponenten/Anlagenteile

  • Ergänzender Zuschuss durch die jeweils zuständige Gemeinde

  • Kein Anspruch auf weitere Zuschüsse oder Förderungen seitens anderer Landesdienststellen (Bei Vorhaben, die im Rahmen der Wohnbauförderung gefördert werden, ist keine zusätzliche Direktförderung aus dem Steirischen Umweltlandesfonds möglich; AUSNAHME: „Eigenheimförderung neu“)

  • Mindestleistung für Förderung: 1,5 kWp (bei neuen Anlagen), 1,5 kWp (bei Erweiterung)

  • Maximal förderbare Leistung der Anlage: 3 kWp (1.075 €) , im Geschoßwohnbau: 15 kWp (2.395 €)

  • Rechnerische Nachweis der Jahresenergieerzeugung der PV-Anlage sollte zumindest 900 kWh/kWp, bei fassadenintegrierten PV-Anlagen zumindest 600 kWh/kWp (bei Anlagenleistung von mind. 2 kWp)

Quelle und weitere Informationen: Photovoltaik Austria