elektrischer Energiespeicher

Infos zur Förderaktion (bis 31. Dezember 2016)

Voraussetzungen für die Förderung elektrischer Energiespeicher

  • Folgende Brutto-Speicherkapazitäten müssen vorhanden sein: Blei-Säure- oder Blei-Gel-Technologie – mindestens 1,5 kWh und – je 1,5 kWh mindestens 1 kWp installierte PV-Leistung sonstige Technologien (z.B. Lithium-Ionen) – mindestens 1 kWh und – je 1 kWh mindestens 1 kWp installierte PV-Leistung
  • Es muss eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren durch die Herstellerin/den Hersteller gewährleistet sein bzw. muss die Rücknahme verpflichtend geregelt sein. Der Zeitwert ist zumindest für dieselbe Dauer auf Basis einer linear angenommenen jährlichen Abschreibung zu berechnen.
  • Bei Blei-Säure-Akkumulatoren ist eine ständig wirksame Be- und Entlüftung des Aufstellungsraumes direkt ins Freie vorzusehen. Bei Blei-Gel Akkumulatoren ist eine solche Lüftung erst ab einer Bruttospeicherkapazität von 5 kWh erforderlich, bei geringerer Bruttospeicherkapazität ist es ausreichend, wenn der Aufstellungsraum direkt ins Freie lüftbar ist. Die Lüftung ist gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50272-2 auszulegen.

(Quelle und weitere Informationen: www.pvaustria.at)