Stmk (2016): PV Förderung

Infos zur Förderaktion (bis 31. Dezember 2016)

Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Errichtung von neuen oder zur Erweiterung bestehender PV-Anlagen, sowie von Lastmanagementsystemen und elektrischen Energiespeichern.

Voraussetzungen für die Förderung der PV-Anlage

  • PV-Anlagen müssen mindestens 1 kWp Leistung aufweisen.

  • PV-Anlagen über 3 kWp müssen zusätzlich über einen elektrischen Energiespeicher mit einer Brutto-Speicherkapazität von mindestens 1,5 kWh pro kWp bei Blei-Säure- oder Blei-Gel-Technologie bzw. 1 kWh pro kWp bei sonstigen Technologien (z.B. Lithium-Ionen) verfügen.

  • Die PV-Anlage muss netzparallel betrieben werden, ausgenommen, ein Netz ist nicht verfügbar.

  • Die Anlage darf nicht als Volleinspeiser ausgeführt sein.

(Quelle und weitere Informationen: www.pvaustria.at)