EEffG: Fristen Energieaudit/Energiemanagement

Große, nach § 9 Energieeffizienzgesetz verpflichtete, Unternehmen haben bis 1.12.2015 die „Durchführung“ von Energieaudits bzw. die „Einführung“ von Managementsystem an die nationale Monitoringstelle zu melden.

(Quelle Fachgruppe Ingenieurbüros)