Infos zur Förderaktion (bis 31. Dezember 2016)
Gegenstand der Förderung sind Investitionen zur Errichtung von neuen oder zur Erweiterung bestehender PV-Anlagen, sowie von Lastmanagementsystemen und elektrischen Energiespeichern.
Voraussetzungen für die Förderung der PV-Anlage
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PV-Anlagen müssen mindestens 1 kWp Leistung aufweisen. 
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PV-Anlagen über 3 kWp müssen zusätzlich über einen elektrischen Energiespeicher mit einer Brutto-Speicherkapazität von mindestens 1,5 kWh pro kWp bei Blei-Säure- oder Blei-Gel-Technologie bzw. 1 kWh pro kWp bei sonstigen Technologien (z.B. Lithium-Ionen) verfügen. 
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Die PV-Anlage muss netzparallel betrieben werden, ausgenommen, ein Netz ist nicht verfügbar. 
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Die Anlage darf nicht als Volleinspeiser ausgeführt sein. 
(Quelle und weitere Informationen: www.pvaustria.at)
