Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG)

„Ein Durchbruch für die Ingenieurbüros ist gelungen:

Berufsberechtigung einschlägiger Fachrichtung als Ingenieurbüro wird bei der Registrierung als EnergieauditorIn bewertet

 

Consulting & Engineering im Bereich Energieeffizienz ist Kernkompetenz der Ingenieurbüros einschlägiger Fachrichtungen.

Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) legt fest, dass für fachlich geeignete Personen ein öffentlich zugängliches Register mit einer Liste von EnergieauditorInnen zu führen ist. Zur Zeit führt die Registrierung der EnergieauditorInnen für die Schwerpunkte „Gebäude“, „Prozesse“ und „Transport“ das Wirtschaftsministerium durch.

Um als EnergieauditorIn registriert werden zu können, müssen 20 Punkte im jeweiligen Schwerpunkt erreicht werden, wovon 6 Punkte mindestens mit Referenzprojekten im jeweiligen Schwerpunkt nachgewiesen werden müssen. Pro Referenzprojekt können 1 bis 2 Punkte, je nach Größe und Verantwortung im Projekt vergeben werden. Das Projekt muss den Schwerpunkten laut EEffG Anhang III entsprechen und nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. Anlagenplanungen von realisierten Effizienzprojekten in den vorgegeben Bereichen zählen auch als Referenzprojekte.“

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