EEffG: Energieaudit – Fertigstellung bis wann?

  • Das Bundes-Energieeffizienzgesetz verpflichtet große Unternehmen zur erstmaligen Durchführung eines Audits (alternativ: zur Einführung eines Energiemanagementsystems) bis 1.12.2015.

  • In der Richtlinienverordnung zum Bundes–Energieeffizienzgesetz, die am 1.1.2016 in Kraft getreten ist, wird die Notwendigkeit der Fertigstellung von Audits und EMS bis 1.12.2015 nicht angesprochen.

  • Stattdessen wird der Monitoringstelle (MS) eine Frist bis 31.12.2016 gesetzt, um die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß § 9 EEffG zu evaluieren (§ 21 Abs 3).

  • Bis dahin hat die Monitoringstelle die Verpflichtung, zu eruieren, ob die Meldung der Erfüllung erfolgt ist.

  • Die Auditverpflichtung ist erst bis Ende 2016 zu prüfen, weil viele Auditoren noch das Jahr 2016 zur Fertigstellung der Audits brauchen, da sie erst ab Sommer 2015 die Befugnis erwerben konnten und seither restlos ausgebucht sind.

Die Monitoringstelle neigt zu der Rechtsansicht, dass die Audits am 1.12.2015 hätten abgeschlossen sein müssen.

Empfehlung der WKÖ: Wir empfehlen, das Audit bzw. das EMS so rasch wie möglich fertigzustellen und der Monitoringstelle zu melden. Mit Kontrollaktivitäten der Monitoringstelle ist im Verlauf des Jahres 2016 zu rechnen.

Details: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Umwelt-und-Energie/Energie-und-Klima/Energieeffizienz/Effizienter_Energieeinsatz_im_Unternehmen.html

(Quelle WKÖ)